3.4.1.1. Die beiden Kläger behaupteten unter Verweis auf Klagebeilage 3, dass sie das Mietobjekt aufgrund des schweren Unfalls der Klägerin 1 vorzeitig per 28. Februar 2022 zurückgeben müssten (Klage Rz. 8; Replik Rz. 13). Tatsächlich lässt sich der als "Kündigung" betitelten Klagebeilage 3 (Schreiben der beiden Kläger vom 12. November 2021 an den Beklagten) ein Angebot zur vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags per 28. Februar 2022 entnehmen.