Dementsprechend hätten die beiden Kläger am 2. Februar 2022 das Schlichtungsgesuch eingereicht (Berufung Rz. 25). Am 15. Februar 2022 habe der Beklagte die Schlüssel zum Mietobjekt bei der Klägerin 1 persönlich abgeholt. Ab dem 1. März 2022 habe dann die ehemalige Ehefrau des Beklagten, G._____, das Mietobjekt weiterbetrieben. Damit sei das Mietverhältnis definitiv beendet worden (Berufung Rz. 26). Mit E-Mail vom 10. März 2022 habe die Rechtsanwältin des Beklagten den beiden Klägern mitgeteilt, sie sei vom Beklagten dergestalt informiert worden, dass die Parteien gemeinsam übereingekommen seien, den Mietvertrag einvernehmlich aufzuheben.