Strittig sei demgegenüber, unter welchem Titel der Mietvertrag aufgelöst worden sei und welches die Folgen der Auflösung des Mietvertrags seien (angefochtener Entscheid E. 4.4. i.f.). Das Mietverhältnis habe am 1. März 2021 begonnen und sei für eine feste Zeitdauer von fünf Jahren bis zum 28. Februar 2026 abgeschlossen worden. Ordentlich könne das Mietverhältnis daher erst per 28. Februar 2026 beendet werden. Zuvor kämen einzig eine ausserordentliche Kündigung, eine vorzeitige Rückgabe der Sache oder eine gegenseitige Vereinbarung in Frage (angefochtener Entscheid E. 5.1).