3. 3.1. Gegen diesen ihnen am 4. November 2024 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid erhoben die beiden Kläger am 4. Dezember 2024 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Aarau, Zivilgericht, vom 25. April 2024 (Geschäfts-Nr.: OZ.2022.9 / dw / jl) sei aufzuheben. 2. Die Klage sei gutzuheissen. 3. Eventualiter sei das Verfahren zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MwSt.) für beide Verfahren zu Lasten des Berufungsbeklagten."