2.5. Mit Eingabe vom 31. Mai 2023 stellten die beiden Kläger prozessuale Anträge und äusserten sich zur Duplik. 2.6. Mit Eingabe vom 4. September 2023 nahm der Beklagte zur klägerischen Eingabe vom 31. Mai 2023 Stellung. 2.7. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 25. April 2024 vor dem Bezirksgericht Aarau, Zivilgericht, wurden die beiden Zeuginnen E._____ und F._____ sowie die Parteien befragt. Zudem hielten die Parteien ihre Schlussvorträge. -3- 2.8. Mit Entscheid vom 25. April 2024 erkannte das Bezirksgericht Aarau, Zivilgericht: " 1. Die Klage wird abgewiesen.