Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien schlossen am 14. Dezember 2020 einen als "PACHTVER- TRAG" betitelten Vertrag, wonach die beiden Kläger das D._____ an der […], […], inkl. Inventar per 1. März 2021 gegen Bezahlung eines Zinses für eine Dauer von mindestens fünf Jahren zum eigenverantwortlichen Betrieb übernahmen (Klagebeilage 2). Über die Beendigung dieses Vertrags und die entsprechenden Folgen sind sich die Parteien uneinig. 2. 2.1. Mit Klage vom 3. Juni 2022 stellten die beiden Kläger beim Bezirksgericht Aarau, Zivilgericht, folgende Rechtsbegehren: