1. Mit Entscheid vom 31. Oktober 2024 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg: " 1. Das Verfahren wird zufolge Rückzugs der Klage von der Kontrolle abgeschrieben. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 10'700.00 wird der Klägerin auferlegt und mit deren Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Jede Partei trägt ihre Parteikosten selber."