3. 3.1. Eventualiter beantragt der Kläger, in Aufhebung der Dispositiv-Ziffer 4 des vorinstanzlichen Urteils sei festzustellen, dass betreffend die Forderung der Beklagten gemäss Betreibung Nr. bbb des Regionalen Betreibungsamts B._____ ein Verzugszins von höchstens 5 % geschuldet sei. Die Beklagte stimmt diesem Antrag zu, indem sie die Abweisung der Anträge des Klägers «mit Ausnahme des Antrags der im Eventualantrag beantragten Reduktion des Verzugszinses auf 5 % und der entsprechenden Reduktion der Gerichtsgebühren» beantragt (Berufungsantwort Antrag Nr. 1). Gestützt auf die übereinstimmenden Parteianträge -8-