2.2. Aus dem vom Kläger ins Recht gelegten Zahlungsbefehl vom 15. September 2021 in der Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamts B._____ (Klagebeilage 11) geht hervor, dass die Beklagte den Kläger für eine Forderung von Fr. 24'000.00 zuzüglich Zins zu 20 % seit 30. Juni 2020 betrieben hat. Als Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl «Privatkonto in der Türkei – D._____» angegeben. Zwischen den Parteien ist -6-