1. Dispo.-Ziff. 4 des angefochtenen Entscheids sei aufzuheben und die Betreibung Nr. bbb des Regionalen Betreibungsamts B._____ sei unter Feststellung des Nichtbestands der Forderung über CHF 24'000.00 aufzuheben und zu löschen; entsprechend seien die erstinstanzlichen Gerichtskosten (in Aufhebung von Dispo.-Ziff. 5) vollumfänglich der Berufungsbeklagten aufzuerlegen und es sei Dispo.-Ziff. 6.1 (Parteientschädigung zu Gunsten der Berufungsbeklagten) aufzuheben.