4. Es sei in Bezug auf die Betreibung Nr. ddd des Regionalen Betreibungsamts B._____ festzustellen, dass die Forderung in der Höhe von Fr. 1'114.40 gestundet ist und die Betreibung sei einzustellen. 5. […] 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWST) zu Lasten der Beklagten. 1.4. Die Beklagte beantragte mit Klageantwort die kostenfällige Abweisung der Klage. 1.5. Mit Replik vom 10. Oktober 2022 passte der Kläger seine Rechtsbegehren wie folgt an: