2. Es sei in Bezug auf die Betreibung Nr. bbb des Regionalen Betreibungsamts B._____ festzustellen, dass die Forderung in der Höhe von Fr. 24'000.00 nicht geschuldet ist und die Betreibung sei aufzuheben. 3. Es sei in Bezug auf die Betreibung Nr. ccc des Regionalen Betreibungsamts B._____ festzustellen, dass die Forderung in Höhe von Fr. 18'528.00 gestundet ist und die Betreibung sei einzustellen. -3-