a) Auf die Klage des Berufungsklägers sei einzutreten b) Die Gerichtskosten sei zu erhoben c) Die Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, dem Berufungskläger für den Unterhalt von C._____ einen monatlichen Kinderunterhaltsbeitrag in der Höhe von CHF 1'765.– (Barunterhalt) zuzüglich allfälliger Kin- der- und/oder Ausbildungszulagen zu bezahlen, zahlbar an den Berufungskläger jeweils im Voraus auf den ersten eines jeden Monats. d) Sollte Berufungsbeklagte nicht erwerbstätig sein, die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für C._____, der Sohn des Klägers sei zu genehmigen.