2.5. Das Bezirksgericht Aarau, Präsidium des Familiengerichts, erkannte mit Entscheid vom 28. Oktober 2024, dass auf die Klage vom 10. Juli 2024 nicht eingetreten werde. Dem Kläger wurden die Entscheidgebühr von Fr. 500.00 auferlegt. Parteientschädigungen wurden keine zugesprochen. 3. Gegen diesen ihm am 4. November 2024 zugestellten Entscheid erhob der Kläger am 26. November 2024 fristgerecht Berufung und beantragte Folgendes: " 1. Der Entscheid vom 28. Oktober 2024 (OF.2024.118) des Bezirksgerichts Aarau sei betreffend allen Dispositivziffern aufzuheben und wie folgt abzuändern: