Ein Steuerinventar des Nachlasses wurde nicht eingereicht. Vor dem Hintergrund, dass der Nachlass Grundstücke bzw. Landwirtschaftsgrundstücke und diverse Wertschriften bzw. Bankguthaben (vgl. insb. die unterjährige Steuererklärung der Erblasserin vom 16. Dezember 2020 [Beilage 1 zur Eingabe vom 24. Februar 2023]) umfasst und zwei Testamente der Erblasserin zwischen einem Teil der gesetzlichen Erben für ungültig erklärt wurden, erscheint es sachgerecht von einem Kostenstreitwert der Berufung der Klägerin in der Höhe von Fr. 50'000.00 auszugehen. Der gesamte Kostenstreitwert beläuft sich demnach auf Fr. 323'437.50.