es sehe für ihn fast so aus, als sei es zu einer Beeinflussung der Erblasserin gekommen. Er bezieht diese Aussage indessen direkt auf das Testament vom 22. Oktober 2015, jenes vom 13. Januar 2016 und das Schreiben vom 18. Mai 2016 (Antwortbeilagen 5 ff.) und nicht auf das Testament vom 10. Juli 2017 (act. 264/32). Im Übrigen hatte AM._____ seine Beratungstätigkeit für die Erblasserin bereits mit Schreiben vom 31. Mai 2017 niedergelegt (Duplikbeilage 3) und ausgesagt, er habe seitdem nie mehr Kontakt zur Erblasserin gehabt (act. 264/33), also auch nicht im hier relevanten Zeitpunkt vom 10. Juli 2017.