nämlich nie mehr Kontakt zur Erblasserin, sie nie mehr gesehen und von ihr auch nie mehr gehört (act. 264/31 ff.), obwohl er – nach seiner Vorstellung – das Willensvollstreckermandat nicht "niedergelegt" haben will (act. 264/29). In seinem Schreiben vom 31. Mai 2017 (Duplikbeilage 3) führte AM._____ jedenfalls aus, er gehe jetzt mit seinen 68 Jahren in Pension und könne die laufende Steuerangelegenheit auch aus Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand nicht zu Ende führen. Offenbar gab es hinsichtlich dieser Steuerangelegenheiten auch Differenzen, wobei unklar ist, ob diese auf die angeblich fehlenden Unterlagen (Ansicht AM._____; act. 264/29) oder auf angebliche Fehler von AM.