Sie seien vielmehr erst nach dem Hirnschlag der Erblasserin am 19. Februar 2015 aktiv in Erscheinung getreten und hätten sich dann ins Leben der Erblasserin gedrängt. Es hätten dann auch die Irrungen und Verwirrungen mit seltsamen und widersprüchlichen Handlungen der Erblasserin begonnen, die nicht mehr mit ihren habituellen Wertevorstellungen im Einklang gestanden hätten. Die Erblasserin sei aufgrund der obsessiven Einflussnahme durch die Beklagten 1–2 fremdgesteuert worden. Seit Ende 2007 bis zum Hirnschlag habe sich einzig die Familie AH._____ der Erblasserin angenommen und diese liebevoll betreut.