Die Erblasserin habe auch beim Aufsetzen der vorsorglichen Notfallplanung vom 26. September 2018, in der sie die Beklagte 1 als Vertreterin eingesetzt habe, unter kompletter Einflussnahme der Beklagten 1 gestanden (Berufung der Klägerin Rz. 104). Die Erblasserin sei also auf massivste und rechtswidrige Art und Weise von den Beklagten 1– 2 beeinflusst worden, sodass ihr Wille nicht mehr frei gewesen sei, um am 10. Juli 2017 ein Testament zu verfassen (Berufung der Klägerin Rz. 107). Die Beklagten 1–2 hätten alles an sich gerissen und der Erblasserin das Leben diktiert (Berufung der Klägerin Rz. 139).