Dem Argument, wonach die Erblasserin das Testament vom 15. Juli 2008 (Klagebeilage 6) für ihren eigenständigen und unabhängigen Willen gehalten haben soll, steht schliesslich auch das Begleitschreiben (Klagebeilage 8) entgegen, mit dem die Erblasserin das Testament vom 15. Juli 2008 (Klagebeilage 6) an die Vorinstanz gesandt hatte. Darin hat sie nämlich den Vorlagentext von "Beiliegend sende ich Ihnen […] 2. Testament von mir, [Erblasserin] vom 15. Juli 2008" handschriftlich abgeändert und "mir" zugunsten von "uns" gestrichen und neben sich selbst auch ihren Ehemann aufgeführt, sodass es tatsächlich heisst: "Beiliegend sende ich Ihnen […]