Nach meinem Tode verfüge ich über meine Hinterlassenschaft wie folgt: […] 3. Ich verfüge, dass […]". Mit anderen Worten hat die Erblasserin den Wortlaut bewusst von einem individuellen Testament in ein gemeinschaftliches Testament abgeändert (Wir anstatt Ich, "Wenn wir beide gestorben sind" anstatt "Nach meinem Tod", "unsere Hinterlassenschaft" anstatt "meine Hinterlassenschaft"). Daraus kann nur abgeleitet werden, dass die Erblasserin im Testament vom 15. Juli 2008 (Klagebeilage 6) eben gerade nur einen korrespektiven Willen erklären wollte.