So haben die Erblasserin und ihr Ehemann die erste Person Plural – ohne dass es sich dabei um einen pluralis majestatis handelt – verwendet. Es wird zunächst ausgeführt, dass sie beide folgende – also gemeinsame – letztwilligen Verfügungen treffen: "Wir […] treffen folgende letztwilligen Verfügungen:". Das Testament wird sodann für den Fall, dass - 17 -