Dabei wird zwischen testamentum mere simultaneum, reziproken oder gegenseitigen Testamenten, und korrespektiven oder wechselseitigen Testamenten unterschieden. Beim testamentum mere simultaneum sind die Testamente einzig dadurch verbunden, dass sie auf dem gleichen Blatt Papier verfasst wurden. Es liegt eine rein formelle Verbindung zweier selbständiger Testamente vor. Beim reziproken oder wechselseitigen Testament setzen sich die Testatoren gegenseitig zu Erben ein oder bedenken sich sonstwie gegenseitig. Beim korrespektiven oder wechselseitigen Testament hingegen ist die Gültigkeit des einen Testaments von der Gültigkeit des anderen abhängig (LENZ, a.a.O., N. 5 zu Art.