- Frau AO._____ -7- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu Lasten der Berufungsbeklagten 1–3 in solidarischer Haftbarkeit." 4.2. Mit Berufungsantwort vom 27. Januar 2025 beantragten die Beklagten 1–3 die kostenfällige Abweisung der Berufung der Klägerin. 4.3. Mit Eingabe vom 10. Februar 2025 nahm die Klägerin zur Berufungsantwort der Beklagten 1–3 unaufgefordert Stellung. Das Obergericht zieht in Erwägung: