2. Folgerichtig seien die Ziff. 3 und 4.1 des Teilurteils des Bezirksgericht[s] Brugg, Zivilgericht, vom 31.10.2023, aufzuheben und die Berufungsbeklagten solidarisch zu verpflichten, die Gerichtskosten und die geltend gemachten Parteikosten der Berufungsklägerin vollumfänglich zu übernehmen, mithin die Berufungsklägerin vollständig zu entschädigen. sowie die folgenden Beweisanträge: 1. Es sei eine Berufungsverhandlung mit Parteibefragung der Berufungsklägerin durchzuführen. 2. Es sei als Zeugin zu befragen: