'1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Es sei festzustellen, dass a) - das Testament der Erblasserin vom 15. Juli 2008 sowie - das Testament der Erblasserin vom 10. Juli 2017 gültig und wirksam sind; b) der Erbteil der Klägerin und Appellatin am Nachlass der Erblasserin 1/128 beträgt. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin und Appellatin.'