2.2. Die Klägerin ist als gesetzliche Erbin zu einem Anteil von 7 / 128 zu Lasten der Beklagten am Nachlass der E._____ selig beteiligt. 3. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 12'885.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 276.85 Total Fr. 13'161.85