2.2.3. Mit Klageantwort vom 10. März 2021 stellten die Beklagten 1–3 folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Es sei festzustellen, dass a) - das Testament der Erblasserin vom 15. Juli 2008 sowie - das Testament der Erblasserin vom 10. Juli 2017 gültig und wirksam sind; b) der Erbteil der Klägerin am Nachlass der Erblasserin 1/128 beträgt. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin. " 2.3. 2.3.1. Mit Eingaben vom 16. April 2021 anerkannten AF._____ und AG._____ die Klage.