3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWSt. 7.7 % und zzgl. Rückerstattung der Verfahrenskosten des Friedensrichteramts Kreis VII im Betrag von CHF 400.00 zu Lasten der Beklagten 1 – 5 unter solidarischer Haftbarkeit. " -3- 2.2. 2.2.1. Mit Eingabe vom 17. Dezember 2020 erklärten die von der Klägerin für den vorverstorbenen AE._____ ebenfalls ins Recht gefassten AF._____ und AG._____ den Prozessabstand. 2.2.2. Mit Eingabe vom 5. Januar 2021 erklärte auch der von der Klägerin ins Recht gefasste AH._____ den Prozessabstand.