Die am 13. November 2024 datierte Beschwerde wurde am 14. November 2024 der […] Post übergeben und am 18. November 2024 durch die Schweizerische Post in Empfang genommen (vgl. Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post [Sendungsnummer: aaa]). Eine frühere, das heisst bis am 15. November 2024 erfolgte Empfangnahme durch die Schweizerische Post, macht der hierfür beweisbelastete Beschwerdeführer nicht geltend, geschweige denn vermag er eine solche nachzuweisen. Die Beschwerde erfolgte somit verspätet.