1.2.2. Der Beschwerdeführer führt aus, die angefochtene Verfügung sei ihm am 4. November 2024 zugestellt worden (Beschwerde S. 2). Gemäss der in den Akten liegenden Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung demgegenüber am 5. November 2024 (act. 654). Die zehntägige Beschwerdefrist endete somit jedenfalls spätestens am 15. November 2024. Die am 13. November 2024 datierte Beschwerde wurde am 14. November 2024 der […] Post übergeben und am 18. November 2024 durch die Schweizerische Post in Empfang genommen (vgl. Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post [Sendungsnummer: aaa]).