1.6. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden verfügte am 21. Oktober 2024 u.a.: " 1. Dr. iur. D._____ wird nicht von seinem Amt als unentgeltlicher Rechtsbeistand von A._____ entbunden. […] " 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 14. November 2024 (Postaufgabe in R._____) beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, in Aufhebung der angefochtenen -3-