1. 1.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden bewilligte dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 18. April 2018 für das zwischen ihm sowie B._____ und C._____ vor Bezirksgericht Rheinfelden hängige Verfahren OZ.2016.2 die unentgeltliche Rechtspflege und setzte antragsgemäss Rechtsanwalt D._____, Q._____, als seinen unentgeltlichen Rechtsvertreter ein. 1.2. Mit Eingabe vom 8. August 2024 an das Bezirksgericht Rheinfelden wollte der Beschwerdeführer seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter das Mandat entziehen.