1. 1.1. Der Beklagte beantragt in der Hauptsache, der Entscheid vom 4. September 2024 betreffend die Abänderung des Scheidungsurteils vom 27. April 2023 sei aufzuheben und stattdessen sei die mit Letzterem festgelegte alternierende Obhut über C._____ zu bestätigen. Strittig und zu prüfen ist damit, ob die Vorinstanz zu Recht die Obhut über C._____ in Abänderung des Scheidungsurteils neu allein der Klägerin zugeteilt hat. Dies ist dann der Fall, wenn die Beibehaltung der bisherigen Regelung wegen -7-