C._____: monatl. Nettoeinkommen Fr. 1'039.00 (Kinderrente + Kinderzulagen) 2. Im Übrigen gilt der Entscheid OF.2022.168 des Bezirksgerichts Aarau, Präsidium des Familiengerichts, vom 27. April 2023 unverändert weiter. 3. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr für das Dispositiv von Fr. 2'500.00 sowie den Kosten für die Begründung des Entscheids von Fr. 835.00, insgesamt Fr. 3'335.00, werden den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 1'667.50 auferlegt.