2.2. Mit Entscheid KEMN.2023.745 vom 24. November 2023 berechtigte das Familiengericht Aarau als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde den Beklagten insbesondere, die mit Entscheid vom 27. April 2023 festgelegten Betreuungszeiten von C._____ wieder im selben Umfang sowie Ablauf wahrzunehmen und erteilte den Parteien Weisungen.