1.2. Mit Verfügung vom 1. Juni 2023 sistierte das Familiengericht Aarau als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Betreuung von C._____ durch den Beklagten superprovisorisch per sofort und räumte diesem bis auf weiteres ein begleitetes Besuchsrecht ein. Diese Verfügung bestätigte das Familiengericht Aarau als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit Entscheid KEMN.2023.246 vom 6. Juli 2023. -4- 2. 2.1. Am 22. November 2023 reichte die Klägerin eine Abänderungsklage ein, mit welcher sie insbesondere beantragte, C._____ sei unter ihre alleinige Obhut zu stellen.