Montagmorgen bis Mittwochabend, 18.15 Uhr: Vater Mittwochabend bis Montagmorgen: Mutter Montagmorgen bis Mittwochabend, 18.15 Uhr: Vater Mittwochabend bis Freitagabend, 18.15 Uhr: Mutter Freitagabend bis Montagmorgen: Vater 4.2 Ab Eintritt Kindergarten werden die Parteien berechtigt und verpflichtet, mit der Tochter C._____ je 2 Wochen Ferien zu verbringen. In der übrigen Zeit gilt das Betreuungsmodell gemäss der vorgenannten Phase. Bei Uneinigkeit bezüglich Ferienbezug entscheidet in ungeraden Jahren die Klägerin und in geraden Jahren der Beklagte.