Gegenstand Abänderung Scheidungsurteil -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Das Präsidium des Bezirksgerichts Aarau, Familiengericht, erkannte mit Urteil OF.2022.168 vom 27. April 2023: 1. Die am tt.mm.2019 vor Zivilstandsamt Aarau geschlossene Ehe der Gesuchsteller wird gestützt auf Art. 114 ZGB geschieden. 2. Die elterliche Sorge über die Tochter C._____, geb. tt.mm.2019, wird den Parteien gemeinsam belassen. 3. Die Tochter C._____, geb. am tt.mm.2019, wird unter die alternierende Obhut der Parteien gestellt.