2022, N. 8 zu Art. 206 ZGB). Dies ist deshalb sachgerecht, weil auch solche Beiträge einer Wertverminderung des Vermögensgegenstands entgegenwirken, mit anderen Worten der Vermögenswert (häufig und auch hier eine Liegenschaft) ohne Berücksichtigung der werterhaltenden Beiträge einen tieferen Wert aufwiese. 4.4. Nach dem Gesagten ist die Berufung der Klägerin im güterrechtlichen Punkt abzuweisen.