Was die Klägerin damit unterhaltsrechtlich zu ihren Gunsten geltend machen will, ist nicht klar. Soweit sie argumentieren wollte, nur wegen dieser Amortisation seien die Wohnkosten mit Fr. 255.00 so tief, übersieht sie, dass bei Berücksichtigung einer fiktiven Zinsbelastung von Fr. 408.00 bei einer Hypothek von Fr. 480'000.00 kompensatorisch auf dem für die Reduktion der Hypothek aufgewendeten Betrag von Fr. 180'000.00 ein hypothetischer Vermögensertrag aufgerechnet werden müsste. Schon bei einem Vermögensertrag von 1 % (Fr. 1'800.00 pro Jahr = Fr. 150.00 pro Monat) liefe dies auf ein Nullsummenspiel hinaus.