Demnach hat der Beklagte während der Dauer des Scheidungsverfahrens monatlich "lediglich" Fr. 73.00 weniger gezahlt, als die Klägerin als ihr zustehend erachtet. Sodann handelt es sich um eine blosse Behauptung der Klägerin, die Parteien hätten sich im Jahre 2018 in einem Trennungsvertrag auf den (um Fr. 73.00 höheren) Unterhaltsbeitrag von Fr. 3'667.00 geeinigt (act. 4).