betreffend Unterhalt: "Durch den Beklagten müssen rückwirkend keine weiteren Unterhaltszahlungen an die Klägerin geleistet werden [nachdem er für die Monate September 2024 bis Dezember 2024 monatlich Fr. 1'426.00 an die Klägerin überwiesen habe]." betreffend Güterrecht: "Die Klägerin ist zu verpflichten dem Beklagten aus Güterrecht den Betrag von Fr. 163996.- zu überweisen."