" 1. Ziffer 2 des angefochtenen Urteils ist aufzuheben und der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin ab Einreichung der Scheidungsklage bis zur Pensionierung des Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 3'667.- zu bezahlen. Die bereits bezahlten Unterhaltsbeiträge seien anzurechnen. 2. Ziffer 4 des angefochtenen Urteils sei aufzuheben und die Klägerin sei zu verpflichten, dem Beklagten aus Güterrecht den Betrag von CHF 12'761.- zu bezahlen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten."