1.4. Der Beklagte erstattete die Klageantwort am 23. November 2023, die er auf entsprechende gerichtliche Aufforderung hin (vgl. Verfügung vom 27. November 2023) mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 (Postaufgabe: 16. Dezember 2023) verbesserte. Darin erhob er "Anspruch auf die Hälfte der getätigten Investitionen in das von 1984 – 2007 gemeinsam bewohnte Haus in Höhe von Fr. 164'000.-". 1.5. Die Klägerin erstattete am 23. Februar 2024 (dem Gericht überbracht am 26. Februar 2024) die Replik und der Beklagte am 18. März 2024 (dem Gericht überbracht am 19. März 2024) die Duplik.