1.2. Noch am gleichen Tag (14. Oktober 2024) reichte der Kläger zwei neue Schlichtungsgesuche beim Bezirksgericht Zurzach ein. Zum einen forderte er von der Beklagten aus Arbeitsvertrag einen Nettobetrag von Fr. 15'931.09, zum anderen einen Nettobetrag von Fr. 12'680.21, (je zuzüglich Verzugszins seit 1. November 2023), zusammen wiederum Fr. 28'611.30. Für die Schlichtungsgesuche wurden zwei Verfahren eröffnet. 1.3. Am 21. Oktober 2024 verfügte die Präsidentin des Bezirksgerichts (Arbeitsgericht) Zurzach: " 1. Die Schlichtungsverfahren SC.2024.35 und SC.2024.36 werden vereinigt.