1. 1.1. Mit Schlichtungsgesuch vom 9. Oktober 2024 forderte der Kläger beim Bezirksgericht Zurzach von der Beklagten aus Arbeitsvertrag einen Nettobetrag von Fr. 28'611.30 zuzüglich Verzugszins seit 1. November 2023. Die Präsidentin des Bezirksgerichts (Arbeitsgericht) verfügte am 10. Oktober 2024 die Bezahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 300.00 durch den Kläger, woraufhin sich dieser am 14. Oktober 2024 telefonisch über den Grund des Vorschusses erkundigte, da er total keine Fr. 30'000.00 eingeklagt habe. Das Gericht teilte ihm mit, dass es vom Bruttobetrag ausgehe. Der Kläger zog daraufhin das Schlichtungsgesuch unter Vorbehalt einer erneuten Einreichung zurück.