Daran ändert nichts, dass sich ein Delir über Tage anbahnen kann, ist dies doch nicht die Regel, sondern kommt gemäss den unbestrittenen Feststellungen der Vorinstanz nur in seltenen Fällen vor. Ferner ist auch dem Zeugen F._____, der am Morgen des 30. Oktober 2020 mit dem Erblasser noch frühstückte, dessen Haare schnitt und diesen zur medizinischen Therapie fuhr (act. 225), nichts - 15 -