_": Der Querstrich erfolgt hier nicht links und rechts des Abstrichs, sondern (eher ungewöhnlich) nur rechts davon (vgl. KB 11, KAB2 6, KAB1 10). Der Umstand, dass im von der Klägerin eingereichten Vergleichsschreiben des Erblassers das "V" in seiner Unterschrift einen eckigen Schweif als verzierendes Element hat ("Doppelknick", vgl. KB 15, vgl. weiter auch KAB2 6), sagt nichts über die Authentizität der Unterschrift aus. Denn offenbar hat der Erblasser dieses verzierende Element nicht immer gleich angebracht. So zeigt sich etwa in einem anderen vorliegenden Dokument dieses Element nochmals etwas anders (vgl. KAB1 1 S. 9).