Differenzen. Als markant erweist sich etwa der Buchstabe "b", welcher in beiden letztwilligen Verfügungen ohne "Sporn" (vgl. "enterbt, "J._____", "betreten") geschrieben ist (vgl. KB 11, KAB2 6, vgl. auch KAB2 5). Auch der Schweif beim Buchstaben "g" etwa im Wort "Q._____" zeigt sich identisch (KB 11, KAB2 6). Gleiches gilt hinsichtlich des Buchstabens "f" im Wort "Q._____": Der Querstrich erfolgt hier nicht links und rechts des Abstrichs, sondern (eher ungewöhnlich) nur rechts davon (vgl. KB 11, KAB2 6, KAB1 10).